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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2018 - 7 A 11357/17.OVG   

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https://dejure.org/2018,22390
OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2018 - 7 A 11357/17.OVG (https://dejure.org/2018,22390)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.02.2018 - 7 A 11357/17.OVG (https://dejure.org/2018,22390)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 7 A 11357/17.OVG (https://dejure.org/2018,22390)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 1 S 1 KHEntgG vom 17.03.2009, § 11 Abs 1 S 2 KHEntgG, § 11 Abs 3 KHEntgG, § 11 Abs 4 S 1 KHEntgG, § 13 Abs 1 S 2 KHEntgG
    Schiedsspruch betreffend das Erlösbudget eines Krankenhauses; Abrechnungsfähigkeit einer Behandlungsmethode

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnungsfähigkeit; Abrechnungsvoraussetzung; Amtsermittlung; Amtsermittlungsgrundsatz; Anwendung; Anwendungsbereich; Arzneimittel; Behandlungsmethode; Beibringungsgrundsatz; Beschleunigungsgrundsatz; Budget; Chirurgie; DRG-Fallpauschalen; Einzelfall; Empfehlungen; ...

  • rechtsportal.de

    Disposition der Vertragsparteien über die rechtlichen Grenzen durch die Wahl des Zeitpunktes der Aufnahme der Verhandlungen i.R.d. Entscheidung der Schiedsstelle; Unterliegen der Schiedsstelle bei einer retrospektiven Entscheidung hinsichtlich der weitergehenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15

    Abrechenbarkeit von Krankenhausleistungen; Abrechnungsmangel; Abrechnungsstreit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2018 - 7 A 11357/17
    Die Schiedsstelle unterliegt bei einer retrospektiven Entscheidung keinen weitergehenden rechtlichen Bindungen als bei prospektiver Ermittlung der Entgelte (so auch BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 -, juris, Rn. 34).

    In die Vereinbarung dürfen demnach keine Entgelte für Krankenhausleistungen aufgenommen werden, die außerhalb des Versorgungsauftrags liegen (st.Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, zuletzt Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 -, juris, Rn. 14).

    Allein deren retrospektive Ermittlung - dass die Entgeltverhandlungen wie im vorliegenden Fall erst nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums 2009 aufgenommen wurden - macht den Schiedsspruch nicht rechtswidrig (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 -, juris, Rn. 33).

    Die Schiedsstelle unterliegt bei einer retrospektiven Entscheidung keinen weitergehenden rechtlichen Bindungen als bei prospektiver Ermittlung der Entgelte (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 -, juris, Rn. 34).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 -, juris Rn. 19) trennt das Krankenhausentgeltgesetz systematisch zwischen der prognostischen Aufstellung des Erlösbudgets und der Abrechnung der im Vereinbarungszeitraum tatsächlich erbrachten Krankenhausleistungen.

    Entsprechend kommt es für die Rechtmäßigkeit des prospektiv vereinbarten oder festgesetzten Erlösbudgets und die Summe der vereinbarten bzw. festgesetzten Bewertungsrelationen nicht darauf an, ob im Nachhinein die diesen zugrundeliegenden Krankenhausleistungen tatsächlich abgerechnet werden können oder nach den einschlägigen Abrechnungsbestimmungen abrechnungsfähig sind (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 -, juris Rn. 24).

    Dem Zweck der Verfahrensbeschleunigung entspricht es, die Ermittlung des Erlösbudgets und den zugrundeliegenden Bewertungsrelationen nicht mit komplexen Abrechnungsfragen zu befrachten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 -, juris, Rn. 29).

  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 41.04

    Pflegesatzfestsetzung; Deckelung; Erlösobergrenze; Schiedsstellenverfahren;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2018 - 7 A 11357/17
    Innerhalb dieser Grenzen hat sie die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (BVerwG, Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41.04 -, BVerwGE 124, 209 = juris, Rn. 18).

    Ihr Verfahren ist vielmehr durch den Beibringungsgrundsatz geprägt (Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41.04 -, juris, Rn. 18 ff.).

    Der Schiedsstelle ist es damit nicht verwehrt, ihre Entscheidung auf das Vorbringen des Krankenhauses zu stützen, wenn die Kostenträger hiergegen keine substantiierten Einwendungen erheben (Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41.04 -, juris, Rn. 19).

    Ihre Entscheidung leidet allenfalls dann an Rechtsfehlern, wenn sie an die Substantiierungspflicht der Kostenträger überzogene Anforderungen stellt (vgl. Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41.04 -, juris, Rn. 25).

    Der Schiedsstelle ist damit nicht verwehrt, ihre Entscheidung auf das Vorbringen des Krankenhauses zu stützen, wenn die Kostenträger hiergegen keine substantiierten Einwendungen erheben (BVerwG, Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41.04 -, juris, Rn. 19).

    Ihre Entscheidung leidet allenfalls dann an Rechtsfehlern, wenn sie an die Substantiierungspflicht der Kostenträger überzogene Anforderungen stellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41.04 -, juris, Rn. 25).

  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 2/12 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer nicht dem allgemein anerkannten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2018 - 7 A 11357/17
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 18. Dezember 2012 - B 1 KR 34/12 R -, juris, Rn. 34, vom 21. März 2013 - B 3 KR 2/12 R -, juris, Rn. 24 und vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 70/12 R -, juris, Rn. 17 ff.) § 137c SGB V nicht im Sinne einer generellen Erlaubnis aller beliebigen Methoden für das Krankenhaus mit Verbotsvorbehalt ausgelegt werden darf.

    § 137c SGB V bewirke vor diesem Hintergrund lediglich, dass - anders als für den Bereich der vertragsärztlichen Versorgung - nicht in einem generalisierten, zentralisierten formellen Prüfverfahren vor Einführung neuer Behandlungsmethoden im Krankenhaus deren Eignung, Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit formalisiert überprüft wird, sondern die Prüfung der eingesetzten Methoden im zugelassenen Krankenhaus grundsätzlich prospektiv durch das Krankenhaus selbst und retrospektiv lediglich im Einzelfall anlässlich von Beanstandungen ex post erfolge (BSG, Urteil vom 21. März 2013 - B 3 KR 2/12 R -, juris, Rn. 24).

    Dies gelte auch bei der Bewertung des - für den Entgeltanspruch des Krankenhauses maßgeblichen - Leistungsanspruchs des Versicherten nach § 39 SGB V (BSG, Urteil vom 21. März 2013 - B 3 KR 2/12 R -, juris, Rn. 24).

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2018 - 7 A 11357/17
    Unter Wahrung bestimmter Voraussetzungen kann im Rahmen eines sog. Off-Label-Use die Abrechnungsfähigkeit eines Arzneimittels außerhalb seines zugelassenen Anwendungsbereichs möglich sein (vgl. hierzu grundlegend BSG, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R -, BSGE 89, 184 = juris, Rn. 22).
  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 70/12 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen - allogene

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2018 - 7 A 11357/17
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 18. Dezember 2012 - B 1 KR 34/12 R -, juris, Rn. 34, vom 21. März 2013 - B 3 KR 2/12 R -, juris, Rn. 24 und vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 70/12 R -, juris, Rn. 17 ff.) § 137c SGB V nicht im Sinne einer generellen Erlaubnis aller beliebigen Methoden für das Krankenhaus mit Verbotsvorbehalt ausgelegt werden darf.
  • BSG, 18.12.2012 - B 1 KR 34/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - planbar iS der gesetzlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2018 - 7 A 11357/17
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 18. Dezember 2012 - B 1 KR 34/12 R -, juris, Rn. 34, vom 21. März 2013 - B 3 KR 2/12 R -, juris, Rn. 24 und vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 70/12 R -, juris, Rn. 17 ff.) § 137c SGB V nicht im Sinne einer generellen Erlaubnis aller beliebigen Methoden für das Krankenhaus mit Verbotsvorbehalt ausgelegt werden darf.
  • VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 520/13

    Das beklagte Land und die Beigeladene wenden sich mit der vom Verwaltungsgericht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2018 - 7 A 11357/17
    Soweit sich die Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung auf das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Mai 2015 (5 A 520/13 - juris) gestützt haben und rügen, die Schiedsstelle habe sich nicht mit ihrer Argumentation auseinandergesetzt, kann dem nicht gefolgt werden.
  • VG Halle, 04.06.2019 - 7 A 104/16

    Anfechtung eines Schiedsspruches

    Auch wenn die Schiedsstelle wohl keine Amtsermittlungs-/Aufklärungspflicht (so zum Krankenhausrecht OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.02.2018 - 7 A 11357/17 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.09.2017 - 13 A 1238/16 -, jeweils juris) oder jedenfalls nur eine eingeschränkte Amtsermittlungs-/Aufklärungspflicht hat (Frankfurter Kommentar, a.a.O., § 78g Rdnr. 13), war es bei dieser Sachlage aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend, darauf zu verweisen, dass die Klägerin die Angaben der Beklagten nicht bestritten hat, ohne aufzuzeigen, wie die Angaben der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bewertet wurden.
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